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Knowledgebase
Begriff | Beschreibung |
|---|---|
Betriebsmittel | Materielle Güter, die neben anderen Elementarfaktoren (menschliche Arbeitsleistung und Werkstoffe) zur Produktion erforderlich sind und nicht (wesentliche) Bestandteile der Endproduktion werden. |
Betriebsstoffe | Stoffe, die, ohne selbst in die Produkte direkt einzugehen (Rohstoffe, Hilfsstoffe), zur Durchführung des Fertigungsprozesses benötigt werden, z. B. Schmiermittel, Reparatur und Büromaterial. |
Bewertungs+A10verfahren | Bestandsbewertungsverfahren nach dem die Bewegungen und damit der Bestand, bewertet wird. Durchschnittspreis, Standardpreis, LIFO, FIFO, HIFO, LOFO |
Bewertungsdifferenzen | Differenzen in der Bewertung der Bestände und der aktivierten Eigenleistungen in den Rechnungen, die unterschiedlichen Zwecken dienen: Handelsrecht, Steuerrecht, Unternehmenssteuerung. Dabei werden pro Rechnungszweck unterschiedliche Abschreibungen angesetzt – siehe Abschreibungsbereiche – und abweichende Aufwände als Kosten definiert (z.B. freiwilliger Sozialaufwand) |
Bewertungsebene | Definition, auf welcher Ebene der Lagerorganisation eine differenzierte Bewertung vorgenommen werden soll. (Buchungskreis, Werk, Lagerort) |
Bezugsgröße | Ordnungsbegriff: Die Bezugsgröße wird durch die Begriffe „Kostenstelle“ und „Bezugsgrößennummer“ eindeutig definiert. Die B. ist eine Qualitativ, quantitativ, räumlich und/oder zeitlich abgegrenzte Größe, der bestimmte Kosten, Erlöse, Mengenverbräuche und andere Geld und Mengengrößen gegenübergestellt oder zugeordnet werden.
Die B. ist die Maßgröße der Kostenverursachung in den Kostenstellen für die wichtigsten Kostenbestimmungsfaktoren. Zur B. verhalten sich die von der Leistung abhängigen Kosten proportional.
Jede Kostenstelle kann eine oder mehrere Bezugsgrößen aufweisen.
Die Kostenplanung erfolgt pro Bezugsgröße und Kostenart.
Pro Bezugsgröße werden Kostensätze gebildet, die als Grundlage für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung und die Kalkulation der Produkte und Dienstleistungen dienen. |
Bezugsgrößen Mengeneinheit | Mengeneinheit der Bezugsgröße |
Bezugsgrößenart | Der Ordnungsbegriff, um den der Begriff der Kostenstelle erweitert wird, um die Unterteilung einer Kostenstelle nach mehreren Bezugsgrößen zu erreichen. |
Bezugskosten | Alle Kosten, die zur Beschaffung der notwendigen Sach und Dienstleistungen vom Betrieb aufgewandt werden müssen. B. setzen sich zusammen aus: a) Beschaffungspreis (Preis, der für die Güter am Markt bezahlt werden muß),
b) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge |
Bezugsnebenkosten | Teil der Bezugskosten. Dabei handelt es sich um Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge |
Bezugsrößenverrechnung | Bezugsgrößen werden direkt oder indirekt weiterverrechnet. Bei direkter Verrechnung liegen Megeninformationen (Bezugsgrößenmengen) mit Empfangskontierungen vor (Verteiler), die mit dem Kostensatz bewertet werden.
Bei indirekter Verrechnung werden die “Verteiler” im Rahmen der Deckungsrechnung ermittelt. |
Bruttoerlös | Basiserlös (Erlös), zuzüglich eventuell anfallender Zuschläge, z. B. für Mindermengen. Gegensatz: Nettoerlös. |
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